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Bewerbungen für einen Studienplatz an einer Business School oder Top-Hochschule schreiben
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Professorengutachten sind für angehende Studenten, die sich für einen Bachelor-Studienplatz bewerben, kein Thema, da sie ihr Studium ja gerade beginnen. Für Master-, MBA- und PhD-Bewerber dagegen sind Gutachten oftmals Herz und Knochenmark der Bewerbung neben dem Motivationsschreiben, denn jetzt geht es um eine Beurteilung des Studenten bezüglich der Dinge, die nicht im Notenauszug drinstehen.
Bei praktisch jedem renommierten Masterprogramm an einer einschlägig bekannten Hochschule ist die Einschätzung mindestens eines Professors, meistens aber von zwei Professoren, unerlässlich zur Auswahl und Beurteilung der Kandidaten. Für MBA-Bewerber sowie auch Bewerber von sonstigen Post-Experience Masterprogrammen kommt zudem oftmals auch ein Gutachten eines aktuellen oder früheren Vorgesetzten hinzu. Das bedeutet, jeder Bewerber muss sich darauf einstellen, neben dem Erstellen seiner Bewerbungsunterlagen zusätzlich Gutachten bei seinen Professoren beantragen zu müssen. Es sollte dabei eine Selbstverständlichkeit sein, dass man als Bewerber nur Professoren um ein Gutachten bittet, die man aus den Vorlesungen oder sonstigen Hochschulveranstaltungen möglichst gut kennt und bei denen man bereits gute Noten geschrieben hat.
In der Theorie bräuchten wir diesen Abschnitt unseres Bewerbungsratgebers nun gar nicht, denn eigentlich wäre der Verlauf ja, dass der Professor nochmals alle Unterlagen über den Studenten sichtet und sich dann aufmacht, ein wohlwollendes aber realistisches Gutachten zu schreiben. In der Praxis dagegen sieht der Prozess meistens so aus, dass Professoren selbst unter Zeitnot leiden (oder dies wenigstens vorgeben...) und so dürften etwa geschätzte 50% - 80% aller Bewerber irgendwann diesem Satz begegnen: "Schreiben Sie mir doch bitte eine Vorlage, wenn das alles passt, zeichne ich Ihnen das ab.". Unabhängig davon, dass das so nicht ganz im Sinne des Erfinders war, sieht so die Realität sehr häufig aus. An diesem Punkt wird es für viele Bewerber nun sehr unangenehm: Gerade kämpft man noch mit den eigenen Bewerbungsunterlagen und möchte diese möglichst professionell verfassen, da wird man in die Rolle versetzt, ein Gutachten zu schreiben, dass aus der Feder eines langjährig gedienten Professors entstammen soll. Und nun?
In das Abenteuer, selber Gutachter zu spielen, sollte man keinesfalls unvorbereitet springen, hier ist es zwingend erforderlich, sich zunächst ein paar Beispiele anzusehen. Gutachten folgen einer gewissen Struktur (wie bislang jedes unserer Dokumente hier!) und benutzen zumindest zum Ende hin eine gewissermaßen standardisierte Formulierung, ähnlich wie bei einem Arbeitszeugnis. Wer diese Herausforderung meistert, kann jedoch auch davon profitieren und eine große Chance wahrnehmen, denn in dem der Bewerber selber einen Entwurf erstellt, kann er die wichtigsten Punkte seiner erbrachten Leistungen alle aufzählen, der Professor selber wird bestenfalls auf die Leistungen des Studenten in seinem Kurs auf dem Radar haben, wenn überhaupt. Dass er von all dem Engagement des Kandidaten in- und außerhalb der Hochschule weiß, ist zweifelhaft. Aus diesem Grund halten wir zunächst fest, es gibt drei Wege der Gutachtenerstellung:
• Der Kandidat erbittet das Gutachten, der Professor erfasst eigenständig eins ohne weitere Nachfragen
• Der Kandidat erbittet ein Gutachten, der Professor fordert weitere Unterlagen an oder führt ein Interview mit dem Bewerber
• Der Kandidat erstellt selbst eine Gutachtenvorlage
Die erste Option sollte jeder Bewerber kurzum verwerfen. In dem Fall, dass der Professor ein Standardgutachten über den Studenten verfassen will, ohne weitere Informationen einzuholen, wird das Gutachten wenig tiefgreifende Informationen enthalten sondern nur sehr allgemein sein. Das liefert den Adressaten bei der Hochschule erstens wenig Informationen und zweitens kann ein sehr kurzes Gutachten mit wenig Inhalt auch als Desinteresse des Professors ausgelegt werden. In diesem Fall sollte nachgefragt werden, ob der Professor noch mit einem selbst ein Interview führen möchte oder ob man ihm weitere Unterlagen (Notenspiegel aller Leistungen, Lebenslauf, Nachweis von Engagement an der Hochschule) einreichen soll, damit bezüglich des Gutachtens noch etwas "Fleisch an die Knochen" kommt.
Kommen wir zurück auf die Erstellung des Gutachtens durch den Studenten: An dieser Stelle sollte dringend hervorgehoben werden, dass die Erstellung eines eigenen Gutachtens keinesfalls verwerflich ist. Die Aussage "Ich schreibe mir mal eben mein eigenes Gutachten" klingt zwar in der Tat nach gezieltem Betrug (und das IST es auch, wenn falsche Tatsachen enthalten sind!), solange sich der Student aber an nachweisbare Fakten hält, nur Wahres über seiner Person berichtet und das Gutachten dem Professor auf dessen Bitte als Vorlage einreicht, über die der Hochschullehrer dann das letzte Wort hat und nach Bedarf Änderungen vornimmt, befindet sich der Bewerber zwar in einem Grenzbereich, aber letztlich doch noch auf der ehrlichen Seite des Spielfelds.
Schauen wir uns daher nun an, was wir zur Erstellung eines Gutachtens beachten müssen. Im Kern ist das Gutachten eine Art Hybrid zwischen Motivationsschreiben und Lebenslauf des Studenten. Der Lebenslauf deckt die Vergangenheit ab, das Motivationsschreiben die zukünftige Planung, das Gutachten dagegen steckt mittendrin, es hebt vergangene Leistungen des Studenten hervor und setzt diese in den Kontext zur weiteren Studienplanung des Studenten, die im Idealfall ebenfalls mit begutachtet wird. Daher sollte der Professor in jedem Fall im Bilde sein über das Studienziel des Bewerbers und nicht nur bloß über seine Noten an der Hochschule. Es gibt zwar nicht "die perfekte Gliederung" für ein Hochschulgutachten, wir empfehlen jedoch die folgende Struktur, die wir nachfolgend erläutern:
• Einleitung und Nennung des Gutachtenzwecks
• Vorstellung des Studenten, Erläuterung der Beziehung des Professors zum Studenten
• Leistungen im Studium
• Berufserfahrung und Fortbildungen
• Extracurriculares Engagement
• Beurteilung des Studienvorhabens
• Beurteilung der Qualitäten des Bewerbers hinsichtlich der Anforderungen des Studienprogramms
• Abschließende Aussage über die Eignung des Kandidaten durch Nutzung standardisierter Formulierungen
Einige Hochschulen verlangen anstelle eines frei verfassten Gutachtens übrigens einzelne Antworten auf vorgegebene Fragen, oftmals über ihr eigenes Bewerbungsportal in Form einer Online-Maske. In diesem Fall sind die Ausführungen zu Motivationsschreiben sinngemäß zu übertragen. Das gesamte Gutachten sollte eine Länge zwischen einer und max. zwei Seiten haben. Die Länge sollte dabei weiterhin im Verhältnis zur Bedeutung des Studiums (z.B. einjähriger Master vs. Vierjähriger PhD) und zur Leistung des Studenten stehen. Zwei volle Seiten sind bei leistungsstarken Studenten, die sich auf sehr renommierte Programme bewerben, durchaus angemessen. Ansonsten sollte es eher ein Einseiter werden. Die Formatierung des Dokuments bleibt dem Gutachter überlassen, da er bzw. sein Sekretariat das Gutachten ohnehin im Regelfall auf einem offiziellen Briefbogen der Hochschule ausdrucken muss.
Die jeweiligen Abschnitte sind verhältnismäßig schnell erläutert. Das Gutachten wird üblicherweise in Form eines Briefes aufgesetzt und an den zuständigen Ansprechpartner in der Hochschule adressiert oder allgemein einfach an "Sehr geehrte Damen und Herren," bzw. dem englischen Äquivalent „Dear Sir or Madam,“. Die Einleitung besteht aus der Aussage, dass der Autor des Gutachtens über den Studenten gutachterlich Stellung bezieht bezüglich seiner Bewerbung auf das jeweilige Stipendienprogramm.
Der Student wird schließlich kurz vorgestellt, dies erfolgt in dem Sinne, dass der Gutachter ausführt, seit wann der Student an der Hochschule eingeschrieben ist, in welchem Programm und in welchem Fachsemester er studiert, aus welchem Zusammenhang (Vorlesungen, Tutorien, Projekte, Thesis) er den Studenten kennt und wie gut er den Studenten kennt. Gerade die letzte Aussage ist wichtig und sollte einem gewissen Standard folgen. Anwendbar sind die Formulierungen "Herr XYZ ist mir flüchtig bekannt / bekannt / gut bekannt / sehr gut bekannt". Die Wahl der Formulierung sollte den Tatsachen entsprechen, "sehr gut bekannt" ist kaum angemessen, wenn der Student und der Professor lediglich bei einer einzelnen Vorlesungsreihe in Kontakt kamen. Diese Aussage ist deswegen wichtig und werthaltig, damit die Auswahlkommission abschätzen kann, wie hieb- und stichfest die Aussagen des Gutachters sind. Es sollte daher immer ein Professor als Gutachter gewählt werden, bei dem die Aussage "gut" oder "sehr gut" bekannt anwendbar ist.
Nachfolgend erörtert der Gutachter nun die Leistungen des Studenten im Studium. Im Idealfall gibt der Professor zunächst einen Überblick der Leistungen, die der Student in seinen Vorlesungen erbracht hat. Wichtig ist, dass der Gutachter eine Einschätzung abgibt, in welchem Perzentil (z.B. Top 10%) sich der Student in seinem Kurs befunden hat, da absolute Noten alleine wenig Aufschluss geben. Analog dazu sollte der Professor einen Überblick über die bisherige Gesamtleistung im Studium geben und auch hier das Ranking des Studenten nennen (bei vielen Hochschulen kann diese Information im Prüfungsamt erfragt werden).
Die weitere Beschreibung der bisherigen Leistungen des Studenten dehnt sich nach diesem Punkt weiter vom Speziellen ins Allgemeine aus. Wurden erst eigene Vorlesungen und dann die Gesamtleistung im Studium geschildert, kann nun auf sonstige, dem Professor bekannte Leistungen eingegangen werden. Dies umfasst berufspraktische Erfahrungen sowie auch relevante Fortbildungen (z.B. ein angefangenes CFA-Studium).
Abschließend erfolgt eine Schilderung des Engagements des Bewerbers an der eigenen Hochschule und ggfs. in anderen Organisationen. Dieser Punkt kommt zwar in der Struktur nach allen relevanten akademischen und beruflichen Leistungen, ist aber extrem wichtig, da er aufzeigt, in wie weit der Bewerber an seiner eigenen Hochschule in das Campusleben involviert ist. Gerade bei Spitzenhochschulen ist dies wichtig, kaum eine Hochschule möchte einen Studenten aufnehmen, wenn dieser aufgrund seiner Eigenschaften als Stubenhocker an seiner Heimatuni kaum die Erwartung aufkommen lässt, sich vor Ort aktiv in eine internationale Studentenschaft zu integrieren. Der Gutachter sollte daher besonders auf die Mitgliedschaft in studentischen Vereinigungen und Initiativen sowie in der Studentenvertretung eingehen.
Nachdem der Gutachter nun alle relevanten Leistungsmerkmale des Studenten erfasst und damit Aufschluss über seine intellektuellen und sozialen Fähigkeiten gegeben hat, sollte der Gutachter soweit dies möglich ist, das Studienvorhaben des Bewerbers beurteilen. Die vorangegangen Schilderungen bilden praktisch die Ausgangsbasis für die Aussagen des Gutachters, welche Leistungen seiner Ansicht nach vom Studenten an der Zielhochschule erwartet werden können. Weiterhin sollte der Gutachter selber dazu Stellung nehmen, wie durchdacht und strukturiert die Planung des Studenten ist und wie geeignet sein Vorhaben zur Realisierung seiner eigenen Ziele passt. Eine Passage, die sich hier immer gut lesen wird, ist, dass der Gutachter sich der Werthaltigkeit und Stichhaltigkeit der Planung in einem Interview mit dem Studenten überzeugen konnte (Anmerkung: Dieses Interview sollte dann aber auch WIRKLICH stattgefunden haben). Ist der Gutachter in der Lage, lobende Worte für das Studienvorhaben zu finden und erwartet er gute Leistungen des Bewerbers vor Ort, wertet dies das Gutachten bereits ungemein gegenüber einer Vielzahl von 08/15 Gutachten auf, da die Auswahlkommission noch vor ihrer eigenen Beurteilung des Bewerbers eine erste Einschätzung einer fachkundigen dritten Person erhält, wie werthaltig die Bewerbung ist. Besonders wichtig ist, dass im Gutachten die Fähigkeiten des Studenten mit den Anforderungen des jeweiligen Programms verknüpft werden, so dass eine besondere Eignung des Studenten mit harten Fakten unterlegt werden kann. Die Aussage "Der Student ist sehr geeignet für das Programm" reicht nicht, es sollten dazu passende Gründe geliefert werden.
Abschließend endet das Gutachten mit der Empfehlung des Gutachters. Diese ist erneut standardisiert und folgt einer festen Regel. Die allgemein häufigsten Formulierungen lauten hierbei:
• "Ich empfehle Ihnen Herrn XYZ mit besonderem Nachdruck zur Aufnahme"
• "Ich empfehle Ihnen Herrn XYZ mit Nachdruck zur Aufnahme"
• "Ich empfehle Ihnen Herrn XYZ zur Aufnahme"
• "Ich empfehle Ihnen Herrn XYZ mit Bedenken zur Aufnahme"
Unnötig zu sagen, dass die unterste Empfehlungsstufe der vernichtende Schuss ins Aus ist (außer, ein anderer Professor vertritt in seinem Gutachten ein komplett entgegengesetztes Bild und er hat die Fakten auf seiner Seite), sollte jeder Student sich darum bemühen, in einer der beiden oberen Kategorien zu landen. Die Aussage "Ich empfehle Ihnen Herrn XYZ zur Aufnahme" hat selbstverständlich bereits positiven Charakter, sie kann aber auch gedanklich fortgeführt werden mit "...aber theoretisch können sie auch jeden anderer Bewerber nehmen". Das heißt, der Bewerber ist ohne Zweifel ein guter Student, aber der entscheidende kleine Vorteil gegenüber der Masse der anderen Bewerber fehlt einfach. Die Formulierung "mit Nachdruck" drückt dagegen aus, dass der Bewerber recht weit vorne im Feld der Mitbewerber einsortiert werden sollte.
Abschließend endet das Gutachten wie ein gewöhnlicher Geschäftsbrief. Der Gutachter dankt für die Aufmerksamkeit und Zeit bzw. bietet sich an, weitere Frage per Telefon oder E-Mail zu beantworten und verbleibt mit den besten Grüßen.
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