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   Die theoretische Ausbildung in der Berufsschule

Die Ausbildung an der Berufsschule, die rechtlich den Besuch der Sekundarstufe II darstellt, unterteilt sich in sechs Blöcke zu je sechs Wochen Präsenzunterricht. Zu diesem Zweck werden die Auszubildenden vom Unternehmen freigestellt, sind jedoch im Fall von Unterrichtsausfall, schulfreien Tagen oder frühzeitig endendem Unterricht zum Einsatz im Unternehmen verpflichtet. Das Ausbildungsgehalt wird während des Schulbesuchs regulär fortgezahlt. Für Auszubildende, die eine verkürzte Ausbildung absolvieren, wird der Berufsschulbesuch ebenfalls komprimiert und zeitlich gekürzt auf fünf Blöcke bei einer Verkürzung um 6 Monate und auf vier Blöcke bei einer Verkürzung um 12 Monate. Unabhängig davon werden die selben Inhalte gelehrt und in der IHK-Zwischen- und Abschlussprüfung abgefragt. Es wird entsprechend ein höherer Anspruch an die Lernfähigkeit und die Selbstdisziplin zum Aufarbeiten der gelehrten Inhalte an die Auszubildenden gestellt.

Die Ausbildung an der Berufsschule unterteilt sich in den berufsbezogenen sowie den berufsübergreifenden Bereich. Im berufsbezogenen Bereich werden in jedem Ausbildungsblock an der Berufsschule die folgenden Fächer gelehrt:

Bankbetriebslehre (Hauptfach)
Allgemeine Wirtschaftslehre(Hauptfach)
Rechnungswesen (Hauptfach)
Datenverarbeitung (Nebenfach)

Zusätzlich werden (meistens mit max. 2 Wochenstunden je Fach) die folgenden Fächer im berufsübergreifenden Bereich gelehrt, die einen Ergänzungscharakter in der Ausbildung haben:

Deutsch
Religion
Politik
Sport

Die Fächer im berufsübergreifenden werden nicht alle in jedem Berufsschulblock gelehrt, sondern wechseln sich zum Teil miteinander ab. Weitere Angebot der Berufsschule werden oftmals im sogenannten Differenzierungsbereich angeboten. Hierbei handelt es sich um einen flexiblen Fächerkatalog mit z.T. verpflichtenden und z.T. optionalen Veranstaltungen für Schüler wie z.B. die Beratung vermögender Kunden oder fortgeschrittene Englischkurse. Die Fächer Bankbetriebslehre, Allgemeine Wirtschaftslehre und Rechnungswesen stehen naturgemäß im Zentrum der Ausbildung und sind damit auch die einzigen Fächer, die den Arbeitgeber wirklich interessieren. In den jeweiligen Fächern werden den Bankauszubildenden Inhalte aus allen wirtschaftlich relevanten Themenfeldern vermitteln, so werden beispielsweise im Fach Bankbetriebslehre die folgenden Themenfelder in Berufsschule bearbeitet.

Aufbau des Bankenssystems
Rechtsgrundlagen
Kontoführung
Zahlungsverkehr
Geld- und Vermögensanlagen
Besondere Finanzinstrumente und Steuern
Privatkredite
Baufinanzierungen
Firmenkredite
Auslandsgeschäft

Die Leistungen an der Berufsschule werden typisch für das deutsche Schulwesen durch schriftliche Prüfungen in Form von Klausuren, Hausaufgaben sowie der mündlichen Beteiligung in Diskussion in der Klasse ermittelt. In sofern kommen Schulabsolventen hinsichtlich der Berufsschule in eine vertraute Umgebung.

Ob Auszubildende nach der Berufsschule noch nachmittags in den Betrieb zur Arbeit müssen, ist für Jugendliche und Erwachsene unterschiedlich geregelt. Soweit der Schultag jedoch volle Länge hat und sich in den frühen Nachmittag erstreckt, sind die Auszubildenden üblicherweise von der Arbeitspflicht während der Berufsschule befreit. Bei verkürzten Berufsschultagen (z.B. kurze Tage oder Ausfall von Unterricht) ist der Auszubildende, zumindest wenn er volljährig ist, zur Arbeit verpflichtet. In der Praxis handeln Banken dies unterschiedlich. Einige Banken sind hier sehr kulant und stellen ihre Auszubildenden grundsätzlich frei, andere erlauben es den Auszubildenden die theoretisch anfallenden Arbeitstunden für den Arbeitstag über ein Gleitzeitkonto zu verrechnen. In jedem Fall sollte dieser Punkt jedoch mit dem Ausbilder zu Beginn des ersten Berufsschulblocks geklärt werden, da ein Versäumnis der Arbeitspflicht schweriegende Konsequenzen bis hin zur Abmahnung haben kann.

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