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Mitarbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in Kreditinstituten
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Aufgaben und Funktion der JAV
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Die JAV, ausgeschrieben „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ ist ein Gremium der betrieblichen Interessenvertretung durch die Arbeitnehmer und vertritt die Interessen der minderjährigen Mitarbeiter sowie der volljährigen Mitarbeiter in Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren. Im öffentlichen Dienst können die Altersgrenzen abweichen. Die JAV ist in diesem Sinne das Äquivalent des Betriebsrats in privaten Unternehmen bzw. des Personalrats (anderer Name, gleiche Funktion) in öffentlichen Institutionen wie Sparkassen. Grundsätzlich kann jede Bank eine Jugend- und Auszubildendenvertretung haben. Sofern noch keine existiert, können sich Azubis zusammenschließen und die Gründung einer JAV organisieren. Die einzige Bedingung ist, dass in der Bank bereits derBetriebs- oder Personalrat gewählt sein muss.
Die Möglichkeit, sich aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu engagieren, bietet sich praktisch jedem Azubi, da die JAV alle zwei Jahre von Oktober bis November neu gewählt wird. Interessierte Auszubildende können gemeinsam Wahllisten bilden und sich durch die wahlberechtigte Belegschaft des Unternehmens (Details weiter unten) wählen lassen. Auszubildende, die sich in der JAV engagieren, übernehmen neben ihrer Berufstätigkeit eine Reihe weiterer interessanter und spannender Aufgaben als Ehrenamt. Zu den Hauptaufgaben und Tätigkeiten der JAV gehören im Rahmen der Interessenvertretung vor allem folgende Aktivitäten:
• Die Mitglieder der JAV sind Ansprechpartner für Azubis und Minderjährige bei allen betrieblichen Problemen. Dies umfasst Regel- und Gesetzesverstöße am Arbeitsplatz, Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten über Diskriminierung bis hin zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz
• In derartigen Problemfällen tritt die JAV als Berater und Vermittler auf und versucht gemeinsam mit dem Azubi, der Ausbildungsabteilung und unter Umständen auch dem Konfliktpartner eine gemeinsame Lösung zu finden (z.B. Klärendes Gespräch, Ermahnung des Vorgesetzen bei Fehlverhalten, Versetzung des Azubis auf eine andere Filiale)
• Einzelne Mitglieder der JAV vertreten ihr Gremium zudem regelmäßig bei den Sitzungen des Betriebsrates bzw. Personalrates, auf denen sie nicht stimmberechtigt sind, jedoch als Beisitzer Einblick in alle Themen des Betriebsrats erhalten
• Die JAV überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen und anderen geltenden Regelungen und bringt Verstöße zur Meldung
• Weiterleitung von Ideen und Anregungen der Azubis an die Ausbildungsabteilung
• Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder Personalrat, sofern Auszubildende oder Minderjährige betroffen sind
• Förderung der Integration ausländischer Azubis
• Die JAV führt regelmäßig die Jugend- und Auszubildendenversammlung durch, auf der sie die minderjährigen Mitarbeiter und die Azubis über ihre Tätigkeit informiert
• Weiterhin sitzen JAV Vertreter Einstellungsgesprächen bei, sofern es sich um neue Auszubildende oder minderjährige Arbeitnehmer handelt
Für die Wahrnehmung dieser offiziellen Tätigkeiten werden die Mitglieder der JAV vom Arbeitgeber freigestellt, d.h. es erfolgt keine Lohnkürzung oder ein Verlust von Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto, da die Wahrnehmung offizieller JAV Aktivitäten rechtlich unter die reguläre Arbeitszeit fällt.
Neben diesen offiziellen Funktionen übernehmen Mitglieder der JAV eine Reihe weiterer Aufgaben, die eher inoffizieller und optionaler Natur sind. Einzelne Mitglieder der JAV erhalten oftmals die Möglichkeit, auf von Banken oder Gewerkschaften gesponsorte Seminare zu gehen, die ihr Fachwissen zur JAV und zum Betriebsrat vertiefen und sie treffen sich auf regionalen Treffen mit Mitgliedern anderer Vertretungen. Bei sehr vielen Banken übernimmt die JAV vor allem regelmäßig die Gestaltung und das Management von verschiedenen Social Events wie z.B. Azubi-Parties, Spendenkampagnen für gemeinnützige Zwecke und dergleichen.
Vorteile der Mitarbeiter in der JAV
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Für ihre Arbeit und das Engagement in der JAV genießen ordentlich gewählte Mitglieder der JAV eine Reihe von Vorteilen.
Erstens ist für viele Azubis der Umstand besonders interessant, dass JAV Mitglieder leichter nach der Ausbildung übernommen werden. Auch wenn das nicht die größte Motivation darstellen sollte, warum man sich in die JAV wählen lässt, ist der Punkt wichtig. JAV Mitglieder genießen grundsätzlich den selben Kündigungsschutz wie Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats und können daher nur bei schwerwiegenden Fällen entlassen werden (z.B. Diebstahl oder tätlicher Übergriff auf einen Kollegen) und müssen vom Arbeitgeber nach Ende der Ausbildung in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber nachweislich keinen Bedarf an neuem Personal hat (d.h. es wird auch kein anderer Azubi übernommen) oder aber die Leistungen in der Ausbildung des JAV Mitglieds in bedeutendem Maße hinter dem Durchschnitt zurückbleiben, so dass dem Arbeitgeber die Übernahme des Azubis nicht zumutbar ist.
Zweitens sorgt die Mitarbeit in der JAV dafür, dass die Azubis ihre eigene Bank besser kennen lernen, in Kontakt mit neuen Kollegen kommen, den Betriebsrat kennenlernen und damit auch Kontakte zu den Mitarbeitern anderer Abteilungen knüpfen. Über die Teilnahme an Seminaren, deren Kosten der Arbeitgeber trägt, erweitern die JAV Vertreter ihr Wissen über die Ausbildung hinaus und als Beisitzer im Betriebs- bzw. Personalrat erhalten sie Einblicke in viele spannende Vorgänge „hinter den Kulissen“ wie Vorstands- und Bereichsleiterthemen zu Personalfragen, die Einstellung neuer Mitarbeiter und dazu geführte Betriebsratsdiskussionen sowie auch eine ganze Menge „Flurfunk“ über Vorfälle in der Bank, denen sich der Betriebsrat annehmen muss. Dies mag einerseits erstmal nach Befriedigung der persönlichen Neugier für JAV Interessenten wirken, tatsächlich erhalten JAV Mitglieder jedoch somit in wertvolle Einblicke in die Arbeit des Betriebs- bzw. Personalrats und bekommen z.T. live mit, welche Themen und Ereignisse derzeit die Bank bewegen.
Drittens führt genau diese zusätzliche Erfahrung dazu, dass ehemalige JAV Mitglieder sich oft in einer sehr guten Ausgangsposition befinden, für die Mitarbeit im Betriebs- oder Personalrat zu kandidieren. Wer bereits JAV Erfahrung hat, ist oftmals in einer guten Verhandlungsposition um in der Gruppe seiner Wahlliste zu verlangen, auf einen der vorderen Listenplätze zu kommen, da er gegenüber der Belegschaft des Unternehmens glaubwürdig sein Interesse an der Mitarbeit im Betriebsrat überbringt und auf erste praktische Erfahrungen verweisen kann. Wer also ein dauerhaftes und echtes Interesse an der Mitarbeit im Betriebsrat hat, gewinnt hier große Pluspunkte in der JAV für seine Pläne.
Viertens profitieren JAV Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit auch selbst von ihrem Wissen. Durch ihre Arbeit und die Teilnahme an Seminaren kennen JAV Mitglieder ihre eigenen Rechte deutlich besser als andere Auszubildende, was ihre Verhandlungsposition gegenüber Vorgesetzten und der Ausbildungsabteilung stärkt, wenn es um strittige Themen geht.
Abschließend ist die aktive Mitarbeit in der JAV ein nennenswertes Ehrenamt, dass einerseits viele Möglichkeiten bietet, Gutes für andere zu tun, auf der anderen Seite aber auch bei Bewerbungen bei neuen Arbeitgebern oder bei Hochschulen einen sehr guten Eindruck hinterlässt, da der Bewerber mit seiner Mitarbeit in der JAV nicht nur Initiative und Engagement sondern auch ein starkes Interesse zeigt, mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten und Probleme zu lösen.
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Die Jugend- und Auszubildendenvetretung wird wie schon erwähnt alle zwei Jahre gewählt. Die Wahlen finden dabei üblicherweise zwischen dem 01.Oktober und dem 30.November statt. Der Wahltermin der JAV im öffentlichen Dienst (z.B. Sparkassen) ist identisch mit dem Termin der Personalratswahl, entsprechend kann es hier zu anderen Wahlterminen als in der privaten Kreditwirtschaft kommen.
Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Teilnahme an der Wahl als Kandidat berechtigt, sind im Unternehmen alle Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres (erneut andere Altersgrenzen im öffentlichen Dienst, meist 26. Oder 27. Lebensjahr). Dies gilt unabhängig der Beschäftigung, d.h. der Mitarbeiter darf seine Ausbildung bereits beendet haben. Zudem spielt das Alter nur zum Wahlzeitpunkt eine Rolle, wer innerhalb seiner JAV Amtszeit das 25.Lebensjahr überschreitet, bleibt weiterhin ordnungsgemäßes JAV Mitglied für die gesamte Amtszeit.
Das aktive Wahlrecht, d.h. das Recht zur Abgabe einer Stimme für einen Kandidaten bzw. eine Liste von Kandidaten, haben alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren im Unternehmen sowie alle Auszubildenden bis zum Höchstalter von 25 Jahren bzw. der ggfs. im öffentlichen Dienst abweichenden Altersgrenze.
Wie viele Kandidaten in die JAV gewählt werden, hängt von der Anzahl der wahlberechtigten Personen in der Bank ab. Für Unternehmen der privaten Wirtschaft und den öffentlichen Dienst gelten dabei geringfügig unterschiedliche Staffelungen:
Private Kreditinstute unter dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
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Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unter dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
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Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb
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JAV Vertreter
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Anzahl Wahlberechtigter im Betrieb
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JAV Vertreter
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5 bis 20
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1
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5 bis 20
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1
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21 bis 50
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3
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21 bis 50
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3
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51 bis 150
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5
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51 bis 200
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5
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151 bis 300
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7
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201 bis 300
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7
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301 bis 500
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9
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301 bis 1000
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11
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501 bis 700
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11
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über 1000
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15
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701 bis 1000
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13
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über 1000
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15
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Das neue Team der Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht aus den Kandidaten der verschiedenen Wahllisten, deren Sitze pro Liste sich nach der Anzahl der Stimmen richtet, d.h. die Kandidatenliste mit den meisten Stimmen stellt auch die meisten Personen für die JAV. Unter Vorsitz von Vertretern des Betriebs- bzw. Personalrats treffen sich die Mitglieder der JAV erstmals zur konstituierenden Sitzung, auf der der Vorsitzende der JAV sowie ggfs. ein stellvertretender Vorsitzender gewählt werden. Dies gilt selbstverständlich nur für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die aus mehr als nur einer Person bestehen. Im Nachgang zur konstituierenden Sitzen übernimmt die JAV ihre Aufgaben eigenverantwortlich, kann sich aber jederzeit vom Betriebsrat und oft auch von den früheren JAV Mitgliedern in ihrer Anfangszeit bei der Übernahme ihrer Aufgaben helfen lassen.
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