|
|
|
Zwischenprüfung zum Bankkaufmann: Anmeldung, Prüfungsergebnisse und Notenschlüssel der IHK
|
|
|
|
Anmeldung, Zeitpunkt, Inhalt und Aufbau der Zwischenprüfung
| |
|
|
|
Die Zwischenprüfung in der Ausbildung zum Bankkaufmann ist eine bundesweit einheitliche Prüfung, die an festgelegten Terminen von allen Azubis geschrieben wird. Die gegenwärtigen, bundeseinheitlichen Termine der IHK wurden bis 2016 wie folgt festgelegt:
Prüfung
|
Prüfungstermin
|
|
Herbst 2013
|
Mittwoch, 25. September 2013
|
|
Frühjahr 2014
|
Mittwoch, 26. Februar 2014
|
|
Herbst 2014
|
Mittwoch, 1. Oktober 2014
|
|
Frühjahr 2015
|
Mittwoch, 25. Februar 2015
|
|
Herbst 2015
|
Mittwoch, 30. September 2015
|
|
Frühjahr 2016
|
Mittwoch, 2. März 2016
|
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt automatisch durch den Ausbildungsbetrieb, die Auszubildenden müssen sich nicht selbst um die Anmeldung kümmern und erhalten lediglich ihren Prüfungstermin mitgeteilt.
Die Zwischenprüfung wird nach dem Ende des ersten Ausbildungsjahres bzw. bei einer verkürzten Ausbildung nach Ablauf von einem Jahr Ausbildungszeit geschrieben und erstreckt sich über insgesamt 120 Minuten. Die Zwischenprüfung ist als eine reine Multiple Choice (auch „programmierte“) Prüfung ausgelegt. Die Auszubildenden erhalten eine Frage- sowie einen Antwortbogen und müssen aus mehreren möglichen Antworten zu einem Sachverhalt die richtige Antwort auswählen und auf dem Antwortbogen notieren. Die Zwischenprüfung erfordert nicht, Fragen selbst schriftlich zu beantworten.
Innerhalb der gegebenen Zeit werden insgesamt rund 60 Fragen bearbeitet, so dass jeder Prüfungsteilnehmer im Durchschnitt zwei Minuten Zeit pro Frage hat. Das Schwierigkeitslevel der Fragen ist unterschiedlich gestaltet, so dass einige Fragen verhältnismäßig schnell beantwortet werden können, so dass für andere, schwerere Fragen etwas mehr Zeit bleibt.
Alle Fragen der Zwischenprüfung orientieren sich an dem bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung abgedecktem Ausbildungsplan für IHK-geprüfte Bankkaufleute und stammen aus den drei großen Themenblöcken Kontoführung und Zahlungsverkehr, Anlage auf Konten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit einer Gewichtung von 50% bzw. zwei mal 25%. Im Detail werden die jeweils folgenden Themenbereiche innerhalb eines jeden Themenblocks abgefragt:
|
Fachgebiet
|
Gewichtung
|
Themengebiete
|
|
|
Kontoführung und nationaler Zahlungsverkehr
|
50%
|
1. Kontoführung
2. Nationaler Zahlungsverkehr
3. Information und Kommunikation
|
|
|
Anlage auf Konten
|
25%
|
4. Geld- und Vermögensanlage
5. Rechnungswesen und Steuerung
|
|
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
25%
|
6. Das ausbildende Unternehmen
7. Personalwesen und Berufsbildung
8. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
9. Umweltschutz
|
Eine detaillierte Themenübersicht, welcher Lernstoff sich hinter jedem dieser Punkte verbirgt, kann weiter unten im Abschnitt „Themen in der Zwischenprüfung“ gefunden werden.
Bezüglich des Inhalts und der Frage, welche Antworten in der Zwischenprüfung korrekt sind, gilt stets, dass für die Fragen der Zwischenprüfung die zum Zeitpunkt der Prüfung geltende deutsche Rechtslage maßgeblich ist. Das heißt in der Theorie, wenn es nur wenige Monate oder gar Wochen vor der Zwischenprüfung eine wichtige Gesetzesänderung gegeben hat, die evtl. in der Berufsschule nicht mehr behandelt wurde, ist dieser Sachverhalt dennoch prüfungsrelevant. In der Praxis muss jedoch dazu gesagt werden, dass die IHK in solchen Fällen in der Vergangenheit immer wieder sehr schlechte Erfahrungen mit solchen Aufgaben gemacht hat, gerade wenn der neue Gesetzesstand oft nicht mehr in der Berufsschule behandelt wurde. Aus diesem Grund sind Fragen in der Zwischenprüfung, die Gegenstand einer kürzlichen Gesetzesänderung sind, sehr selten sind und entsprechende Themen werden meist erst in zukünftige Prüfungen aufgenommen.
Für die Prüfung sind üblicherweise nur Schreibmaterial und ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Eventuelle Abweichungen von dieser Regel kann jeder Auszubildende dem Einladungsschreiben zur Zwischenprüfung seiner zuständigen IHK entnehmen. Der in der Prüfung zur Verfügung gestellte Aufgabensatz darf üblicherweise vom Prüfungsteilnehmer nicht mit nach Hause mitgenommen werden, dies gilt ebenfalls für evtl. angefertigte Durchschriften des Antwortbogens. Einige wenige Industrie- und Handelskammern machen hiervon jedoch eine Ausnahme, da dieses Prozedere im Gegensatz zum Inhalt der Prüfung nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
Nach Auswertung der Prüfung erhält jeder Auszubildende eine einseitige Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer. Auf dieser Teilnahmebescheinigung wird der Anzahl der richtig beantworteten Fragen (Ist-Wert) in jedem Themengebiet die Gesamtzahl der Fragen sowie die erwartete Mindestzahl richtiger Antworten (Soll-Wert) im jeweiligen Fachbereich gegenübergestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Azubi unmittelbar erkennt, in welchen Bereichen er gut und in welchen er eher schlecht abgeschnitten hat und damit erkennt, wo er seine Kenntnisse nachbessern muss.
Abschließend weist die Zwischenprüfung die erzielte Gesamtpunktzahl aus. Auf Basis der Gesamtpunktzahl erhält jeder Auszubildende die Note seiner Zwischenprüfung auf einer Schulnotenskale von 1 bis 6. Die IHK verwendet dabei bundeseinheitlich den folgenden Notenschlüssel:
IHK Notenschlüssel - Ausbildung zum Bankkaufmann
|
|
Punkte (in %)
|
Note
|
Leistungsbewertung
|
|
|
100 - 92
|
1 (Sehr gut)
|
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung.
|
|
|
< 92 - 81
|
2 (Gut)
|
Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung.
|
|
|
< 81 - 67
|
3 (Befriedigend)
|
Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung.
|
|
|
< 67 - 50
|
4 (Ausreichend)
|
Eine Leistung die Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
|
|
|
< 50 - 30
|
5 (Mangelhaft)
|
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse noch vorhanden sind.
|
|
|
< 30 - 0
|
6 (Ungenügend)
|
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen.
|
Weiterhin kann jeder Auszubildende seiner Teinahmebescheinigung den Durchschnitt im jeweiligen Kammerbezirk der IHK entnehmen, d.h. er sieht unmittelbar, ob er im Vergleich zu einer großen Anzahl anderer Auszubildender über- oder unterdurchschnittlich abgeschlossen hat.
Die Teilnahmebescheinigung an der Zwischenprüfung erhalten neben dem Auszubildenden selbst auch die Berufsschule, der ausbildende Betrieb und – sofern anwendbar – die gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden, wenn dieser noch minderjährig ist.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|