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Kindergeld und Wohngeld - Studienfinanzierung
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Kindergeld - Die wichtigsten Informationen auf einen Blick |
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Zuständige Institution |
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Familienkasse der vor Ort ansässigen Agentur für Arbeit |
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Umfang der Finanzierung |
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• 184 Euro pro Monat als 1. oder 2.Kind
• 190 Euro pro Monat als 3. Kind
• 215 Euro pro Monat als 4. oder weiteres Kind
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Dauer der Finanzierung |
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Bis zum 25.Geburtstag
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Die wichtigsten Vergabekriterien |
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• Der Student befindet sich in einer laufenden Ausbildung (d.h. er ist aktuell immatrikuliert)
• Er arbeitet neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche (Ausnahme: Geringfügige Beschäftigung oder Ausbildungsverhältnis)
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Antragsformulare und hilfreiche Adressen und Artikel |
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• Antragsformulare für das Kindergeld auf dem Server des Bundesagentur für Arbeit
• Wikipedia Artikel zum Kindergeld
• Weiterführende Infos zum Kindergeld bei Studis Online
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Kurzevaluation der Finanzierung |
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Geschenktes Geld vom Staat, dass jedem Studenten zusteht
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Einfache und unproblematische Beantragung, nachdem 2012 die Einkommensgrenze weggefallen ist
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Wird nicht als Einkommen auf das BAföG angerechnet
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Anspruch entfällt nach dem 25.Lebensjahr (problematisch für Studenten mit Ausbildung oder Langzeitstudenten)
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Den Antrag können nur die Eltern des Studenten und nicht der Student selber stellen
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Für Studenten ohne BAföG-Anspruch ein erster Start, aber letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein
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Auszubildende und Studenten haben einen Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres, d.h. ab dem 25.Geburtstag erlischt der Anspruch. Das Kindergeld ist frei von der BAföG-Anrechnung und wird derzeit in einer Höhe über 184 Euro im Monat Steuer- und Sozialabgaben frei gezahlt. Ab dem 3.Kind werden höhere Sätze gezahlt. Bedingung ist, dass der Student ordnungsgemäß in einem anerkannten Studiengang immatrikuliert ist, d.h. sich in Ausbildung befindet. Weiterhin dürfen Studenten nicht mehr 20 Stunden die Woche arbeiten, da ansonsten die Vermutung begründet wird, dass der Student für sich selber sorgen kann. Von dieser Regel ausgenommen sind alle Ausbildungsverhältnisse sowie geringfügige Beschäftigungen.
Der Antrag auf Kindergeld wird einmal im Jahr schriftlich bei der Familienkasse eingereicht, die an die örtliche Agentur für Arbeit angegliedert ist. Den Antrag stellt dabei nicht der Student selbst, sondern die Eltern des Studenten, auch dann, wenn der Student bereits volljährig ist.
Die Antragsunterlagen können hier von der Webseite der Bundesagentur für Arbeit bezogen werden, der Link zu den Antragsformularen findet sich oben in der Tabelle.
Wohngeld für Studenten
Wohngeld ist eine weitere Transferleistung des Staats, die hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden soll. Für die meisten Studenten ist dieser Punkt nicht interessant, denn wenn ihr einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG habt, seid ihr nicht berechtigt, Wohngeld zu beziehen. Es gibt jedoch für Studenten drei bestimmte Ausnahmen, unter denen Wohngeld in Frage kommen kann. Diese sind:
1) Der Student erhält BAföG nicht als staatliche Förderung sondern in Form eines Bankdarlehens (dieser Spezialfall kann auf den verlinkten Webseiten zum BAföG nachgelesen werden)
2) Der Student hat dem Grund nach keinen Anspruch auf BAföG (z.B. weil er eine Altersgrenze überschritten hat)
3) Der Student hat dem Grund nach Anspruch auf BAföG, wohnt jedoch in einem Haushalt mit Kindern, Familienmitgliedern oder einem Partner zusammen
Wer von einem dieser drei Fälle betroffen ist, kann hier weitere Informationen finden:
• Informationen zum Wohngeld für Studenten bei Studis Online
• Wohngeldratgeber für Studenten bei wohngeld.org
• Wikipedia Artikel zum Wohngeld
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Haftungsausschluss: Die hier eingestellten Excel-Spreadsheets sind als nützliche Tools konzipiert worden, die Studenten
eine erste, grobe Indikation bezüglich ihres BAföG-Anspruchs, der Rückzahlungshöhe von Studiendarlehen oder dem
Mehrwert eines Studiums gegenüber eine Ausbildung bieten sollen - nicht mehr und nicht weniger. Die hinterlegten
Rechner und ihre Modelle sind weder vollständig und absolut detailgetreu noch verfolgen sie einen Anspruch darauf.
Die Nutzung geschieht auf eigene Verantwortung hin und ersetzt keinesfalls ein professionelles Beratungsgespräch mit
Banken, Studentenwerken oder dem Amt für Ausbildungsförderung. Für die Richtigkeit der Berechnungen sowie jede Form
von Schäden oder Nachteilen, die aus der Nutzung
der hier hinterlegten Rechner folgt, übernimmt Financial Career daher keine Haftung.
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