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Benötigter Schulabschluss fürs Studium & Studieren ohne Abitur
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Welcher Schulabschluss notwendig ist und Studium ohne Abitur
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Bewerber um einen Studienplatz in Deutschland müssen verständlicherweise vor der Bewerbung prüfen, ob sie überhaupt die notwendige Eingangsqualifikation für die Aufnahme eines Hochschulstudiums besitzen. Was zunächst nach einer völlig selbstverständlichen Aussage klingt, ist in das Praxis keinesfalls so einfach, da sich in Bezug auf den Zugang zu Hochschulen in den letzten Jahren sehr viel getan hat und zu allem Überfluss Bildungssache weiterhin Ländersache ist, womit es auch nach Bundesland Abweichungen geben kann. Es gibt vier verschiedene wichtige Möglichkeiten des Hochschulzugangs, die Studienplatzbewerber kennen sollten:
Abitur: Glückwunsch, wenn Ihr das hier lest und Abitur habt, denn mit dem Abi ist alles ganz leicht: Jeder kann alles überall studieren wie und wo er will. Bestenfalls fährt euch nur noch ein Numerus Clausus vor die Wand, wenn die Abinote zu schlecht war für den Wunschstudiengang, aber grundsätzlich gibt es hier erst mal keine Einschränkungen.
Fachgebundenes Abitur: Das fachgebundene Abitur, oder oft auch Fachabi genannt, ist nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife (wird aber nur zu gerne verwechselt!), denn es ermöglicht nicht zur den Zugang an eine Fachhochschule sondern auch an eine Universität. Allerdings ist das Studium an der Universität auf jene Studiengänge beschränkt, für die das Fachabitur ausgestellt ist. Wer also über sein Fachabitur für die Aufnahme eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs qualifiziert ist, kann damit nicht ohne weiteres an der Hochschule Psychologie oder Medizin studieren.
Fachhochschulreife: Mit der Fachhochschulreife seid Ihr qualifiziert ein Studium in jedem Fachgebiet an einer Fachhochschule, jedoch nicht einer Universität aufzunehmen. Sollte man jedenfalls meinen, denn es gibt je nach Bundesland Ausnahmen. In Hessen wurde das Hochschulrecht dahingehend geändert, dass auch mit der Fachhochschulreife die Aufnahme eines Universitätsstudiums möglich ist. Um alles aber noch komplizierter zu machen, gibt es selbstverständlich auch die Ausnahme von der Ausnahme, denn der hessische Beschluss gilt nur für die öffentlichen Hochschulen, die sich zwingend an die Vorgaben halten müssen. Diese Regelungen gelten nicht für Hochschulen, die ihre Anforderungen an Bewerber selber festlegen können. Dazu gehören nicht nur private Hochschulen wie die Frankfurt School of Finance & Management (die aber im Übrigen sehr wohl Bewerber mit Fachhochschulreife aufnimmt) sondern auch die Goethe Universität in Frankfurt, die ihres Zeichens eine Stiftungshochschule ist und damit über ein Höchstmaß an Autonomie verfügt – und damit kurzerhand festgelegt hat, dass sie sich den hessischen Beschlüssen nicht fügt und weiterhin nur Abiturienten zum Studium zulässt. Der Fall zeigt entsprechend: Wer nur die Fachhochschulreife hat und an einer Uni studieren möchte, muss zunächst die Regelungen im jeweiligen Bundesland prüfen und dann schauen, welche Möglichkeiten ihm die jeweilige Hochschule einräumt.
Dem Abitur gleichgestellte Abschlüsse: Seit 2009 dürften es eine ganze Menge Personen in Deutschland geben, die eine vollwertige Hochschulzugangsberechtigung haben, es aber gar nicht wissen. Ab diesem Punkt sollten alle Bankfachwirte und angehenden Bankfachwirt die Ohren spitzen, denn seit 2009 haben in Deutschland alle Fachwirte und Meister eine vollwertige Hochschulzugangsberechtigung in der Tasche. Die Kultusministerkonferenz hat im März 2009 erstmals eine Vereinheitlichung in Bezug auf die Anrechnung des Fachwirtabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung beschlossen. Per 06.März 2009 wurde in Verbindung mit den §§53,54 BBiG und §§42,42a HwO (siehe auch unter "Mehr zu diesem Thema") der Beschluss gefasst, dass die Inhaber eines Meister- oder Fachwirttitels grundsätzlich über die allgemeine Hochschulreife verfügen, wenn der entsprechende Lehrgang mehr als 400 Stunden umfasst. Dies ist im Fall des Bankfachwirts gegeben. Damit eröffnet sich folglich jedem Bankfachwirt die Möglichkeit, unabhängig seines Schulabschlusses (selbst wenn er nur einen Hauptschulabschluss oder sogar gar keinen Schulabschluss hat) ein Hochschulstudium zu beginnen.
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