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Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium - Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Stipendiengeber Die jeweilige deutsche Hochschule des Stipendiaten in Kooperation mit der Bundesregierung
Gegründet 26.Juli 2010 (Tag der Verkündung des StipG dessen §16 das Stipendienprogramm legitimiert)
Adresse & Kontakt Zuständig sind die in der Stipendienausschreibung genannten Ansprechpartner an der Uni
Webseite im Internet http://www.deutschland-stipendium.de
Zielsetzung der Institution und der Stipendienprogramme Förderung von Personen, die besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen
Förderung von Personen, die in besonderem Maße Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen oder eigenständig erhebliche biographische Hürden überwunden haben
Ausbau und Weiterentwicklung der Unterstützung von Spitzenkräften in Deutschland
Höhe des Stipendiums 300€ pro Monat
Anzahl der Stipendienplätze pro Jahr Per 2011 wurden etwa 10.000 Studenten gefördert, das Programm soll langfristig auf 160.000 Plätze ausgebaut werden, was Stipendien für ca. 8% aller Studenten entspricht
Kurzevaluation des Stipendienprogramms
Kann mit dem BAföG kombiniert werden und wird auf dieses nicht angerechnet
Enorm hohe Anzahl an Stipendiatenplätzen und damit sehr realistische Aufnahmechancen
Wird im Fall eines Auslandsaufenthaltes fortgezahlt
Bewerbung direkt vor Ort über die eigene Hochschule
Unter besonderen Umständen auch mit anderen Stipendien kombinierbar
Für Studenten ohne BAföG-Anspruch ein alleine nicht ausreichender Finanzierungsbaustein
Weniger prestigereich als ein Stipendium der 12 deutschen Begabtenförderwerke
Nicht alle deutschen Hochschulen nehmen am Stipendienprogramm teil
Anzahl der Plätze hängt davon ab, wie erfolgreich die eigene Hochschule Spenden einwirbt
Bewerbung muss jedes Jahr erneut abgegeben werden, was zu Planungsunsicherheit führt

   Das Konzept des Deutschlandstipendiums

Das Deutschlandstipendium ist eines der jüngsten Stipendienprogramme in Deutschland und wurde 2010 von der Bundesregierung aufgesetzt und durch das neu verabschiedete Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) legitimiert. Im darauffolgenden Jahr, im Sommer 2011, wurden daraufhin die ersten Stipendien an 10.000 Studenten bundesweit vergeben, nachdem die Hochschulen zuvor begonnen hatten, gemäß dem Konzept des Deutschlandstipendiums Gelder von privaten Spendern und aus der Wirtschaft einzuwerben.

Das Konzept des Deutschlandstipendiums entspricht dem des NRW-Stipendienprogramms, aus dem es hervorgegangen ist und das Programm in NRW daher ab, das NRW-Stipendienprogramm wird folglich 2014 auslaufen. Die Grundidee des Stipendienkonzeptes sieht es vor, dass Stipendien zu jeweils 50% von der Bundesregierung und aus der privaten Wirtschaft finanziert werden. Dabei betreiben die Hochschulen aktives Fundraising und werben Gelder ein, im Anschluss werden die Gelder der Hochschulen aus dem Bundeshaushalt der Bundesregierung bis zu einem bestimmten Maximalkontingent pro Hochschule aufgestockt.


Wie viele Stipendien eine Hochschule an ihre Studenten vergeben kann, hängt daher davon, wie viel Spendengelder sie einsammeln konnte und welches Maximalkontingent ihr gewährt wurde. Der jeweils kleinere Betrag von beiden im Haushalt der Hochschule bestimmt dann die Höchstanzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Da die Initiative für das Programm von den Hochschulen selber ausgehen muss, nehmen noch nicht alle Hochschulen in Deutschland an dem Programm teil, somit ist Deutschlandstipendium derzeit noch nicht für jeden in Deutschland immatrikulierten Studenten verfügbar. Per Stand 2011 nahmen im ersten Jahr jedoch bereits ¾ aller deutschen Hochschulen am Deutschlandstipendienprogramm teil und etwa 1/3 der teilnehmenden Hochschulen gelang es, das Maximalkontingent aus dem Bundeshaushalt voll auszuschöpfen um die Höchstzahl an Stipendien zu vergeben.

Per 2011 wurden zuletzt 10.000 Deutschlandstipendien vergeben, was nur ein Bruchteil des langfristigen Programmziels ist. Die Bundesregierung strebt mit dem Deutschlandstipendium an, die Quote der Stipendiaten in Deutschland auf 10% zu erhöhen, was bei zwei Millionen Studenten rund 200.000 Stipendien entspricht. Derzeit werden in Deutschland nur etwa zwei Prozent aller Studenten durch Stipendien, darunter vorrangig den Programmen der 12 deutschen Begabtenförderwerke, gefördert. Daher hat das Deutschlandstipendien das Ziel, selber Stipendien für 8% und damit etwa 160.000 Studenten bereitzustellen. Ob und wann dieses Ziel erreicht wird, ist ungewiss, da es von der Initiative der Hochschulen sowie der Spendenbereitschaft von Privatpersonen und Unternehmen abhängt.

   Höhe der Förderung und Bewerbungsfristen

Das Deutschlandstipendium zahlt pro Monat einen Fixbetrag von 300 Euro aus. Im Gegensatz zu den Stipendien der 12 Begabtenförderwerke handelt es sich dabei um ein Stipendium, bei dem das Einkommen der Eltern oder das eigene Einkommen keine Rolle spielt, weshalb vor diesem Hintergrund auch beschlossen wurde, das Büchergeld der Förderwerke auf 300 Euro pro Monat anzuheben damit der Mindestförderbetrag aus diesen Stipendien dem Deutschlandstipendium gleichwertig ist. Die monatliche Förderung wird für jeweils ein Jahr, d.h. zwei Semester gewährt und kann nicht über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. Stipendiaten müssen sich jedes Jahr erneut auf die Förderung bewerben, was ein erheblicher Nachteil gegenüber vielen anderen Stipendienprogrammen ist, da nach einem Jahr die Finanzierungsplanung im Studium unter Umständen umgeworfen und neu konzipiert werden muss.

Die Förderung kann im Ausland fortgezahlt werden und steht alle Studenten in Deutschland an Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien (Studenten dualer Studiengänge sind ausdrücklich mit eingeschlossen) zur Verfügung.

Neben der finanziellen Förderung sind die Hochschulen aufgefordert, das Stipendium eigenständig um eine individuelle Komponente zu erweitern. Dazu gehört die Förderung des aktiven Austauschs der Stipendiaten untereinander sowie die Kontaktvermittlung zwischen den Stipendiaten und den Förderern des Stipendienprogramms. Angedacht ist dabei insbesondere, dass Förderer der Hochschule das Deutschlandstipendiumprogramm durch Zusatzveranstaltungen oder Praktika für Studenten unterstützen sollen.

Über die Bewerbungsfristen entscheiden die Hochschulen im Rahmen der von ihnen gestalteten Auswahlprozesse selbstständig.

   Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren

Der Bewerbungsprozess für das Deutschlandstipendium ist nicht standardisiert und wird von jeder Hochschule eigenständig konzipiert. Teilnehmende Hochschulen rufen eine Auswahlkommission ins Leben, die die Auswahlkriterien festgelegt, den Bewerbungsprozess definiert und dann über die Vergabe der Stipendien jedes Jahr entscheidet. Die Details des Bewerbungsverfahrens, z.B. bezüglich der einzureichenden Dokumente und alle sonstigen Informationen erhalten Studenten vor Ort von ihren Hochschulen bzw. können diese Informationen der Stipendienausschreibung an ihrer Hochschule entnehmen.

Gemein ist dem Bewerbungsverfahren an allen Hochschulen lediglich, dass diese die Mindeststandards einhalten, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Stipendienprogramm vorgegeben worden sind. Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung für das Deutschlandstipendium ist daher immer, dass die Leistungen des jeweiligen Bewerbers einen herausragenden Erfolg in Zukunft in seinem Studium und seinem zukünftigen Beruf vermuten lässt. Weiterhin sollen insbesondere Personen gefördert werden, die in besonderem Maße Verantwortungsbereitschaft für die Gesellschaft übernehmen oder aber eigenständig erhebliche biographische Hürden im Leben gemeistert haben.

Das Deutschlandstipendium ist somit ein Leistungs- und kein Bedarfsstipendium. Konzeptionell wurde das Stipendienprogramm speziell zur Entwicklung und Förderung von Spitzenkräften in Deutschland aufgelegt. Da Deutschlandstipendium ist damit ein Teil der Talentförderung in Deutschland, die das Ziel hat, Deutschlands Vorreiterrolle bezüglich Innovation, Kreativität und wissenschaftlicher Leistungen zu erhalten und weiter auszubauen und ist entsprechend ein ausdrücklicher Teil der Spitzen- und nicht der Breitenförderung.

Der Begriff „Leistung“ ist für das Stipendienprogramm jedoch sehr weit gefasst und schließt weit mehr als nur die Noten des Kandidaten ein. Entsprechend können Bewerber mit „nur“ guten Noten z.B. Bewerbern mit sehr guten Noten vorgezogen werden, wenn diese sich beispielsweise in besonderem Maße auf dem Campus für die studentische Gemeinschaft einbringen oder die Gesellschaft (z.B. durch Mitarbeit in Kirchen oder Vereinen) erheblich unterstützen. Ausdrücklich muss festgehalten werden, dass es nicht der Grundgedanken des Deutschlandstipendiums ist, die Stipendien nach Noten angefangen vom besten Studenten bis hin zum letzten Studenten, für den noch Gelder verfügbar sind, zu verteilen.

In diesem Sinne definiert jede Auswahlkommission ihre Aufnahmekriterien eigenständig und kann daher individuell bestimmen, wer förderwürdig und wer nicht. Nähere Details zu hochschuleigenen Regelungen können vor Ort bei der Auswahlkommission an der Hochschule erfragt werden oder der Stipendienausschreibung entnommen werden.

   Kombination mit anderen Fördermitteln und Stipendien

Die Förderung durch das Deutschlandstipendium ist mit vielen Förderleistungen und einigen Stipendien kombinierbar. Insbesondere erfolgt keine Anrechnung auf das BAföG und auch der Bezug von Kindergeld und Wohngeld bleibt vom Stipendium unberührt. Das Deutschlandstipendium ist darüber hinaus mit einigen Stipendienprogrammen (z.B. einigen, aber nicht allen, Programmen des DAAD) kombinierbar. Der Bezug eines Stipendiums durch eines der zwölf Begabtenförderwerke in Deutschland wie z.B. die Studienstiftung des deutschen Volkes oder das Cusanuswerk und der gleichzeitige Bezug des Deutschlandstipendiums schließen sich jedoch grundsätzlich und ohne Ausnahme aus. In diesem Fall muss eine Entscheidung durch den Studenten getroffen werden, welches Stipendienangebot er nutzen möchte. Auf der Webseite des Deutschlandstipendiums kann eine Liste mit einer Reihe verschiedener Stipendien heruntergeladen werden, in der verzeichnet ist, ob ein doppelter Stipendienbezug möglich ist oder nicht.

   Häufige Fragen zum Stipendium

Bitte beachten: Die nachfolgenden Fragen und Antworten sind nicht das geistige Eigentum von Financial Career sondern wurden von den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der Domain "www.deutschland-stipendium.de/..." kopiert. Wir haben uns erlaubt, diese sehr gute FAQ-Liste zu übernehmen, da ihre Verbreitung im öffentlichen Interesse sowie auch im Interesse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist.

Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier (PDF, 300 KB, nicht barrierefrei).

Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, während man vorübergehend im Ausland studiert – zum Beispiel über das ERASMUS-Programm?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.

Wo erfahre ich, welche Hochschulen am Deutschlandstipendium-Programm teilnehmen?

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen. Mehr als drei Viertel aller staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen beteiligen sich bereits am Deutschlandstipendium. Zahlreiche dieser Hochschulen haben sich schon in die Übersichtskarte eingetragen, die Sie hier finden: http://www.deutschlandstipendium.de/de/1970.php

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Bezug von Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2012 haben sämtliche Einkünfte und Bezüge, somit auch das Deutschlandstipendium, grundsätzlich keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld. Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wegfallen. Näheres hierzu ist dem BMF-Schreiben zu § 32 Abs. 4 EStG vom 7. Dezember 2011 zu entnehmen. Bis zum 1. Januar 2012 wurde das Deutschlandstipendium beim Bezug von Kindergeld berücksichtigt, lag allerdings - ohne die Hinzurechnung weiterer Einkünfte - unter dem Freibetrag von 8.004 Euro.

Kann man gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium und dem Deutschlandstipendium gefördert werden?

Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Allerdings kann man sich während des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

Wie kann ich mich bewerben?

Studierende können sich nach den Vorgaben der Ausschreibungen ihrer Hochschule für das Deutschlandstipendium bewerben. Studienanfängerinnen und Studienanfänger können sich bewerben, wenn sie die hierfür von der Hochschule geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen und vor der Aufnahme des Studiums an der jeweiligen Hochschule stehen.

Welche Studiengänge sind förderungsfähig?

Grundsätzlich ist jedes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes/duales Studium.

Wie lange werde ich gefördert?

Geförderte Studierende sollen möglichst lange den Rücken frei haben und sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können. Die Förderung dauert in der Regel mindestens zwei Semester und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach einem Jahr prüft die Hochschule, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt.

Sind bei der Vergabe Schul- oder Studienleistungen entscheidend?

Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber (Abiturnote etc.). Bei der Auswahl zählen jedoch auch andere Kriterien, wie zum Beispiel das Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung von besonderen biografischen Hindernissen. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren soll die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigen.

Wer entscheidet über die Vergabe?

Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission der jeweiligen Hochschule.

Wer legt die Kriterien für die Auswahl der Studierenden fest?

Hierzu gibt es Vorgaben in der Verordnung sowie im Gesetz. Alles Weitere ist von den Hochschulen selbst zu entscheiden.

Gibt es ein Recht auf das Deutschlandstipendium?

Nein. Jede Hochschule entscheidet für sich, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet. Falls sie sich dazu entschließt, werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten von den Gremien der Hochschulen auf Basis der festgelegten Kriterien ausgewählt. Die Hochschule hat ihre Auswahl auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu treffen.

Wann spricht man von materieller Förderung?

Eine materielle Förderung ist die Förderung durch Geld- oder Sachleistungen. Leistungen, die zwar geldwert sind, bei denen aber der bildende Charakter im Vordergrund steht und die sich Stipendiatinnen und Stipendiaten ansonsten nicht leisten würden, gelten als ideelle Förderung, zum Beispiel Zeitungsabonnements. Dagegen wäre ein Zuschuss zur Finanzierung eines Internetanschlusses eine materielle Förderung.

Wie wird mit hochschuleigenen Förderprogrammen verfahren? Fallen diese unter den Ausschluss von Doppelförderung?

Nur, wenn es sich um eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung handelt. So stehen z. B. Programme zur Vermittlung von Soft Skills oder fachübergreifenden Kenntnissen sowie Mentoringprogramme einer Förderung nicht entgegen.

Dürfen Studierende an Berufsakademien gefördert werden?

Studierende an Berufsakademien können mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden, wenn diese nach dem Recht des jeweiligen Landes staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen sind.

Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer BAföG)?

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

Kann ich parallel zum Deutschlandstipendium auch Wohngeld beziehen?

Ja. Bezieher von Wohngeld müssen jedoch beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld, wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.

Welche Regelungen gelten bei Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel, Abbruch oder Beendigung des Studiums?

Bei einem Hochschulwechsel in dieselbe Fachrichtung wird ein Übergangssemester gewährt, d. h., das Stipendium wird ein Semester lang fortgezahlt. Dies gibt dem Studierenden die Möglichkeit, sich an der neuen Hochschule um ein Deutschlandstipendium zu bewerben. Ansonsten endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin das Studium abgebrochen, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

Ist es möglich, sich vom Deutschlandstipendium beurlauben zu lassen?

Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

Können sich angehende Studierende für das Stipendium bewerben, wenn sie auf eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) warten?

Ja. Die Hochschulen können allerdings bei zentral vergebenen Studienplätzen ein Auswahlverfahren vorsehen, das erst nach Zulassung zum Studium und Annahme des Studienplatzes beginnt.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?

Nein. Im Gegensatz zur Förderung nach dem BAföG müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.

Wird das Stipendium beim BAföG angerechnet?

Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Deutschlandstipendium hat keine Auswirkungen auf den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Stipendiatin oder der Stipendiat in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. des 30. Lebensjahres). Anders liegt der Fall, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat (anschließend) als freiwilliges Mitglied versichert ist. Für freiwillige Mitglieder hat der Gesetzgeber die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. So werden die Beiträge ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von derzeit 875 Euro berechnet. Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (hierzu gehören auch Stipendien) diesen Wert, sind die entsprechenden Einnahmen beitragspflichtig.

Wie wird mein Stipendium steuerlich behandelt?

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt. Ausnahmen können sich bei bestimmten Konstellationen privater, staatlich anerkannter Hochschulen ergeben. Die Hochschulen können hier Auskunft geben.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf meinen Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern?

Ja. Das Deutschlandstipendium wird beim Kindesunterhalt bedarfsmindernd berücksichtigt. Volljährige Studierende sind gehalten, sich zunächst aus eigenen Mitteln zu unterhalten, bevor sie Ansprüche gegenüber ihren Eltern geltend machen. Das Deutschlandstipendium zählt dabei zu den eigenen Einkünften der Stipendiatin oder des Stipendiaten.

Kann das Deutschlandstipendium während einer Beurlaubung weiter bezogen werden, wenn in dieser Zeit ein dem Studium dienliches Praktikum absolviert wird?

Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

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