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Gehälter bei Privatbanken
(ver.di Tarifverträge)
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Gehälter bei Sparkassen
(TVöD-S Tarifverträge)
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TVöD-S 2005
Statistische Daten
Gehaltsentwicklung 2004-13
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  TVöD-S Tarifvertrag 2012
Gehälter in privaten Kreditinstituten gemäß dem ver.di Tarifabschluss von 2012
Die nachstehende Tabelle zeigt die aktuellen Gehaltsgruppen für Bankangestellte des privaten Bankgewerbes. Angestellte im öffentlichen Dienst, d.h. Mitarbeiter von Sparkassen, sind über diese Tabelle nicht erfasst, da diese gemäß dem TVöD entlohnt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass diese Gehälter Fixkomponenten darstellen und keine variablen Vergütungen enthalten, die Arbeitgeber gfs. zusätzlich zahlen.

Gehaltstabelle für das Bankgewerbe - Gültig ab dem 01.Juli 2012
(Alle Angaben sind Bruttomonatslöhne in Euro)


Bruttomonatsgehälter
Berufsjahr TG 1 TG 2 TG 3 TG 4 TG 5 TG 6 TG 7 TG 8 TG 9
1. bis 2. 1.985,- 2.056,- 2.159,- 2.252,- 2.343,- N/A N/A N/A N/A
3. bis 4. 2.097,- 2.185,- 2.267,- 2.366,- 2.470,- 2.603,- N/A N/A N/A
5. bis 6. 2.206,- 2.308,- 2.370,- 2.478,- 2.597,- 2.761,- 2.949,- N/A N/A
7. bis 8. 2.343,- 2.457,- 2.475,- 2.591,- 2.728,- 2.920,- 3.126,- 3.401,- N/A
9. N/A N/A 2.607,- 2.704,- 2.853,- 3.086,- 3.338,- 3.619,- 3.898,-
10. N/A N/A N/A 2.817,- 2.982,- 3.251,- 3.535,- 3.837,- 4.142,-
11. N/A N/A N/A N/A 3.118,- 3.415,- 3.729,- 4.058,- 4.385,-

Jahresbruttogehälter (13 Monatsgehälter + 12 x 40 Euro vermögenswirksame Leistungen)
Berufsjahr TG 1 TG 2 TG 3 TG 4 TG 5 TG 6 TG 7 TG 8 TG 9
1. bis 2. 26.285,- 27.208,- 28.547,- 29.756,- 30.939,- N/A N/A N/A N/A
3. bis 4. 27.741,- 28.885,- 29.951,- 31.238,- 32.590,- 34.319,- N/A N/A N/A
5. bis 6. 29.158,- 30.484,- 31.290,- 32.694,- 34.241,- 36.373,- 38.817,- N/A N/A
7. bis 8. 30.939,- 32.421,- 32.655,- 34.163,- 35.944,- 38.440,- 41.118,- 44.693,- N/A
9 N/A N/A 34.371,- 35.632,- 37.569,- 40.598,- 43.874,- 47.527,- 51.154,-
10 N/A N/A N/A 37.101,- 39.246,- 42.743,- 46.435,- 50.361,- 54.326,-
11 N/A N/A N/A N/A 41.014,- 44.875,- 48.957,- 53.234,- 57.485,-

Zusätzlich ist ein 13.Monatsgehalt zu beachten, das üblicherweise mit dem Dezembergehalt gezahlt wird.


Gehaltszahlungen für Auszubildende zum Bankkaufmann:

1. Lehrjahr: 781,- Euro
2. Lehrjahr: 844,- Euro
3. Lehrjahr: 905,- EUro

Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Alle Angaben ohne Gewähr.

Erläuterung: Wer bekommt was?

Die Tarifgruppen 1 bis 9 lassen sich wie folgt kurz umreißen:

Tarifgruppe 1: Angestellte dieser Gruppe benötigen für ihre Tätigkeiten keine Vorkenntnisse. Sie sind ungelernte Kräfte und üben Hilfsfunktionen aus. Typische Beispiele sind Küchenhilfen und Personal zur Gebäudereinigung.

Tarifgruppe 2: Angestellte der Tarifgruppe 2 üben Funktionen aus, die nur einer kurzen Einarbeitungszeit, jedoch keiner beruflichen Ausbildung bedürfen. Sie übernehmen beispielsweise Hilfsfunktionen im Zahlungsverkehr, archvieren und sortieren Belege und Dokumente oder sind zum Beispiel als Angestellte des Wachdienstes oder Pförtner beschäftigt.

Tarifgruppe 3: Angestellte, die für ihre Tätigkeit eine längere Einarbeitungszeit benötigen oder aber eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Die Tarifgruppe 3 ist üblicherweise die mit Abstand niedrigste Gehaltsgruppe, in der ein Auszubildender zum Bankkaufmann nach Abschluss seiner Lehre beginnen kann. Üblicherweise fallen Tätigkeiten wie Kassierer und Servicepersonal ohne Berufserfahrung, aber auch Telefonisten und Dienstfahrer in diese Gruppe.

Tarifgruppe 4: Angestellte, die für ihre Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigen. Die Tarifgruppe 4 ist die übliche Einstiegsgruppe für frisch ausgebildetete Bankkaufleute. In diese Gehaltsstufe fallen Tätigkeiten als Kontoführer, Schalterangestellter und Kassierer sowie auch Sachbearbeiter im Back Office mit einfachen Aufgaben im Kredit-, Wertpapier- und Stabsbereich. Darüber hinaus fallen auch Privatkundenberater ohne erste Berufserfahrung im Massengeschäft in diese Tarifgruppe.

Tarifgruppe 5: Mit dieser Gehaltsgruppe werden Arbeitnehmer vergütet, die zusätzlich zu ihrer beruflichen Ausbildung einschlägige Zusatzkenntnisse für ihre Tätigkeit benötigen. Dies können sein: Privatkundenberater, Kassierer mittlerer und großer Kassen, Serviceangestellte mit zusätzlicher beratender Tätigkeit sowie Sachbearbeiter im Kredit-, Wertpapier- und Stabsbereich.

Tarifgruppe 6: Angestellte der Tarifgruppe 6 tragen begrenzt eigene Verantwortung für ihr Aufgabenfeld und haben üblicherweise eine umfassende Fortbildung, z.B. zum staatlich geprüften Bankfachwirt, abgeschlossen. Typische Stellen sind Privatkundenberater mit komplexeren Beratungstätigkeiten, Teamleiter kleiner Service- oder Kassenteams sowie Sachbearbeiter, die für ihre Tätigkeiten vertiefte Fachkenntnisse benötigen.

Tarifgruppe 7: Mitarbeiter die gemäß der Tarifgruppe 7 entlohnt werden, entsprechen ihrem Stellenprofil prinzipiell den Angestellten der Gruppe 6, tragen im Regelfall aber vermehrt selbst Verantwortung für ihre Tätigkeiten und haben umfassendere Entscheidungsbefugnisse. Typisch sind Kundenberater die auf die Betreuung vermögender Privatkunden spezialisiert sind, Teamleiter sowie stellvertretende Leiter kleinerer bis mittlerer Filialen. Daneben werden gemäß Tarifgruppe 7 oftmals Absolventen eines Hochschulstudiums auf ihrer Einstiegsposition entlohnt.

Tarifgruppe 8: Gemäß der Gruppe 8 werden Angestellte entlohnt, an deren fachliche Qualifikation und Erfahrung sehr hohe Anforderungen gestellt werden und die entsprechend hohe, eigene Verantwortung tragen. Entsprechende Mitarbeiter haben meist eine vertiefte Fortbildung (z.B. zum Bankbetriebswirt) oder ein akademisches Studium absolviert. Sie übernehmen Tätigkeiten als Leiter kleinerer bis mittlerer Filialen, sind spezialisierte Berater (z.B. Firmenkundengeschäft, Private Banking etc...) oder nehmen in Stabsabteilungen Spezialistenfunktionen wahr.

Tarifgruppe 9: Unter die Tarifgruppe 9 fallen Mitarbeiter an deren fachliche Qualifikation und Erfahrung äußerst hohe Anforderungen gestellt werden und die in umfassendem Maße selbst Verantwortung für ihre Tätigkeiten haben und daher auch über entsprechende Entscheidungskompetenzen verfügen. Es handelt sich im Regelfall um Leiter von Geschäfts- und Zweigstellen oder kleinerer Stabsabteilungen sowie um spezialisierte Berater, die ein eigenes, umfassendes Kundenportfolio betreuen und über mehrjährige Erfahrung verfügen.

Außertarifliche Vergütung: Der Tarifvertrag setzt keine Gehaltsobergrenzen fest und erlaubt, dass Mitarbeiter außertariflich bezahlt werden, wenn dies aufgrund seiner Funktion notwendig ist und der Mitarbeiter dadurch besser gestellt wird, als würde er tariflich bezahlt werden. Üblicherweise wird bei außertariflichen Verträgen kein 13.Monatsgehalt mehr gezahlt, dies wird im Regelfall auf die regulären zwölf Gehälter umgelegt. Außertariflich entlohnt werden im Regelfall Leiter großer Geschäftsstellen und Stabsabteilungen, Bereichsleiter, Private Banking- sowie Firmenkundenberater mit sehr hoher Verantwortung und Spezialisten im Investmentbanking und Asset Management.

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