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Statistische Daten
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  TVöD-S Tarifvertrag 2012
Gehälter in öffentlich-rechtlichen Sparkassen gemäß dem TVöD Tarifabschluss für 2014
Die nachstehende Tabelle zeigt die ab dem 01.März 2014 gültigen Gehaltsgruppen für Bankangestellte der öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Angestellte im privaten Bankgewerbe, sind über diese Tabelle nicht erfasst, da diese gemäß den den Ver.di Tarifverträgen entlohnt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass diese Gehälter Fixkomponenten darstellen und keine variablen Vergütungen enthalten, die Arbeitgeber gfs. zusätzlich zahlen.

Gehaltstabelle für das öffentliche Bankgewerbe
Gültig ab dem 01.März 2014 bis zum 28.Februar 2015




Bruttomonatsgehälter
Tarifgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 5.206,23 5.770,84 6.305,72 6.662,34 6.745,52
E 15 4.081,78 4.528,72 4.695,13 5.289,43 5.741,11 6.038,27
E 14 3.696,65 4.100,78 4.338,52 4.695,13 5.241,90 5.539,5,
E 13 3.407,82 3.779,86 3.981,94 4.374,15 4.920,94 5.146,81
E 12 3.055,82 3.387,61 3.863,7, 4.279,10 4.813,98 5.051,72
E 11 2.951,96 3.268,78 3.506,48 3.863,7, 4.380,13 4.617,85
E 10 2.848,9, 3.149,88 3.387,61 3.625,36 4.077,3, 4.184,0
E 9 2.526,13 2.790,38 2.928,88 3.304,40 3.601,57 3.839,28
E 8 2.370,34 2.617,28 2.732,71 2.836,57 2.951,96 3.024,67
E 7 2.224,94 2.455,73 2.605,75 2.721,17 2.807,71 2.888,50
E 6 2.183,38 2.409,57 2.524,96 2.634,61 2.709,63 2.784,63
E 5 2.095,67 2.311,48 2.421,11 2.530,75 2.611,53 2.669,23
E 4 1.996,43 2.201,86 2.340,32 2.421,11 2.501,90 2.549,19
E 3 1.965,28 2.167,21 2.224,94 2.317,26 2.386,51 2.449,96
E 2Ü 1.882,17 2.074,92 2.144,15 2.236,48 2.299,94 2.347,28
E 2 1.819,85 2.005,66 2.063,36 2.121,7, 2.247,98 2.380,73
E 1 1.631,77 1.659,47 1.694,9, 1.726,39 1.809,48

Jahresgehalt bei 13 Monatsgehältern
Tarifgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 67.681,11 75.020,91 81.974,48 86.610,41 87.691,88
E 15 53.063,13 58.873,48 61.036,69 68.762,72 74.634,55 78.497,63
E 14 48.056,58 53.310,26 56.400,76 61.036,69 68.144,83 72.007,65
E 13 44.301,79 49.138,30 51.765,34 56.864,8, 63.972,34 66.908,52
E 12 39.725,79 44.039,5, 50.219,91 55.628,30 62.581,86 65.672,36
E 11 38.375,48 42.494,13 45.584,23 50.219,91 56.941,69 60.032,17
E 10 37.025,16 40.948,44 44.039,5, 47.129,68 53.001,38 54.392,0
E 9 32.839,81 36.275,6, 38.075,56 42.957,20 46.820,54 49.910,76
E 8 30.814,42 34.024,76 35.525,23 36.875,41 38.375,48 39.320,70
E 7 28.924,34 31.924,49 33.874,75 35.375,20 36.500,23 37.550,50
E 6 28.383,94 31.324,41 32.824,61 34.249,93 35.225,19 36.200,31
E 5 27.243,70 30.049,36 31.474,55 32.899,75 33.949,88 34.700,11
E 4 25.953,59 28.624,18 30.424,29 31.474,55 32.524,70 33.139,59
E 3 25.548,77 28.173,85 28.924,34 30.124,38 31.024,63 31.849,60
E 2Ü 24.468,20 26.973,95 27.874,7, 29.074,24 29.899,22 30.514,64
E 2 23.658,18 26.073,58 26.823,80 27.574,4, 29.223,86 30.949,49
E 1 21.213,13 21.573,11 22.023,29 22.443,6, 23.523,24

Alle Angaben ohne Gewähr
Zusätzlich ist ein 13.Monatsgehalt, der fixe Anteil der sog. "Sparkassensonderzahlung" zu beachten, die üblicherweise gegen Jahresende gezahlt wird.


  Erläuterungen zum TVöD-S

Die Logik des TVöD-S orientiert sich an der Beamtenbesoldung in Deutschland, die in die Stufen A1 bis A15 unterteilt ist. Für den TVöD-S gilt folgende Orientierungshilfe bezüglich der Tarifgruppen und der Gehaltsstufen:

Die Tarifgruppen E1 bis E15 stellen die verschiedenen Entgeltgruppen für unterschiedliche qualifizierte Beschäftige dar. Die sechs Stufen sehen eine höhere Vergütung für alle Beschäftigten vor, je länger diese ununterbrochen in ihrer jeweiligen Position tätig sind. Die Stufen sind mit den folgenden Verweildauern konzipiert worden:

  • Stufe 1: Vorgesehene Gehaltsstufe für neu eingestellte Mitarbeiter
  • Stufe 2: Die Beförderung in die Stufe 2 ist vorgesehen nach einem Jahr Tätigkeit in der Stufe 1
  • Stufe 3: Die Beförderung in die Stufe 3 ist vorgesehen nach zwei Jahren Tätigkeit in der Stufe 2, also insgesamt drei Jahren Tätigkeit
  • Stufe 4: Die Beförderung in die Stufe 4 ist vorgesehen nach drei Jahren Tätigkeit in der Stufe 3, also insgesamt sechs Jahren Tätigkeit
  • Stufe 5: Die Beförderung in die Stufe 5 ist vorgesehen nach vier Jahren Tätigkeit in der Stufe 4, also insgesamt zehn Jahren Tätigkeit
  • Stufe 6: Die Beförderung in die Stufe 6 ist vorgesehen nach fünf Jahren Tätigkeit in der Stufe 5, also insgesamt fünfzehn Jahren Tätigkeit

  • Eine wichtige Trennlinie verläuft zwischen den Stufen 1-2 und 3-6. Die Beförderung in die Stufe 2 ist grundsätzlich vorgesehen, darüberhinaus ist eine Beförderung in die nächsthöhere Stufe leistungsabhängig, d.h. bei mangelnder Leistung kann der Arbeitgeber dem Angstellten die Höherstufung verweigern gemäß §17 Abs.2 im Tarifvertrag.

    Bei einer Höhergruppierung, d.h. ein Mitarbeiter wechselt z.B. von der E4 in die E7, bleibt die Stufe nicht erhalten, der Mitarbeiter erhält diejenige Gehaltsstufe, die am ehesten seinem bisherigen Gehalt entspricht, wobei eine effektive Reduzierung des Gehalts sehr selten und ungewöhnlich in solch einem Fall ist. Zudem werden Mitarbeiter bei Höhergruppierung mindestens nach Stufe 2 entlohnt.

    Bankkaufleute bei Sparkassen finden sich abhängig von ihrer Qualifikation tendenziell in den folgenden Tarifgruppen wieder:

    Die Tarifgruppe E1 bis E4 erhalten ungelernte Hilfskräfte bis hin zu gerade angelernten Personen. Die Tarifgruppen entsprechend damit den A-Besoldungsstufen des "Einfachen Dienstes" für deutsche Beamten. Für Bankkaufleute heißt das, dass diese im Regelfall nicht in den Gruppen E1 oder E2 eingestellt werden, sondern üblicherweise die E3 oder E4 erhalten. Die wichtigsten Faktoren sind einerseits die Größe der Sparkasse und ihre Markstellung (größere Sparkassen zahlen tendenziell ein wenig besser, was damit zusammenhängt, dass die Lebenshaltungskosten in den Großstädten deutlich höher sind) und andererseits die Leistung des Auszubildenden. Ein Beispiel anhand einer der größten Sparkassen in Deutschland: Ausgelernte Bankazubis wurden mit Abschluss ihrer Ausbildung grundsätzlich in die E4 übernommen, die leistungsschwächsten Azubis wurden mit Stufe 2 übernommen, die meisten mit Stufe 3 und die Jahrgangsbesten (ca. 10% bis 15% der Leute) wurden mit der Stufe 4 eingestellt, d.h. per Tarifabschluss für 2012 führte die Leistung der Azubis zu einer Spanne zwischen 26.701€ und 29.473€ Jahresbrutto nach Abschluss der Ausbildung.

    Die Tarifgruppen E5 bis E8 sind die eigentliche, dauerhafte Tarifgruppe für gelernte Fachkräfte mit einer Berufsausbildung. Die Tarifgruppen entsprechend damit den A-Besoldungsstufen des "Mittleren Dienstes" für deutsche Beamten. Das bedeutet, dass qualifizierte Bankkaufleute mittelfristig von einer Beförderung in die E5 ausgehen können. Beachtet werden sollte, dass eine Einstufung in die E3 oder E4 als fertiger Bankkaufmann auch nicht bedeutet, dass man zu niedrig bezahlt wird, wie oben erwähnt, stellen fast alle Sparkassen ihre fertigen Bankkaufleute in einer niedrigeren Tarifgruppe, dafür aber mit höherer Entgeltstufe ein. Das ist durchaus relevant, beachtet man, dass z.B. die E4 Stufe 3 ein höheres Gehalt vorsieht als die beiden Einstiegsstufen der E5. Wichtig ist hier folgendes: Wer "nur" eine Ausbildung zum Bankkaufmann gemacht hat und an sonst keinen weiteren Qualifizierungsmaßnahmen interessiert ist, wird kaum nennenswerte Chancen haben, über die E5 oder maximal die E6 hinauszugehen, da dies im Regelfall die Obergrenzen für Bankangestellte sind, die als Kassierer oder Servicekundenberater tätig sind und höher qualifizierte Aufgaben Bankkaufleuten ohne Fortbildung (z.B. zum Bankfachwirt) normalerweise verschlossen bleiben. Effektiv ist damit die Bandbreite E5 bis E8 das typische Spielfeld für ausgebildete Bankfachwirte, die qualifizierte Tätigkeiten als Privatkundenberater, Individualkundenberater, Vertriebsassistent o.ä. wahrnehmen.

    Die Tarifgruppen E9 bis E12 sind konzipiert worden als die Gehaltsgruppen für höher qualifiziertes Personal, welches innerhalb einer Führungs- oder Spezialistenfunktion tätig ist. Die Tarifgruppen entsprechend damit den A-Besoldungsstufen des "Gehobenen Dienstes" für deutsche Beamten. In Frage kommende Angestellte haben im Regelfall entweder einen Bachelor-Abschluss einer deutschen Universität oder Fachhochschule oder haben über die interne Laufbahn nach dem Bankfachwirt vor der IHK zusätzlich den einjährigen Studiengang zum Bankbetriebswirt absolviert. Personal mit einem Bachelor-Abschluss oder dem Bankbetriebswirt übernimmt normalerweise Aufgaben als (stellvertretender) Leiter einer Filiale, als Firmenkunden- oder Individualkundenberater oder als Referent in einer Stabsabteilung, z.B. als Revisor oder Produktmanager. Die Entgeltgruppe E9 entspricht einem üblichen Einstiegsgehalt für Hochschulabsolventen in Deutschland, so übernimmt z.B. eine der größten Sparkassen in Deutschland die Absolventen aus ihrem eigenen Hochschulförderprogramm nach Abschluss des Studiums mit der E9 Stufe 4, was einem Jahresgehalt von knapp 41.700 Euro (Anfang 2013) entspricht.

    Die Tarifgruppen E13 bis E15 sind die Entgeltgruppen für hochqualifiziertes Personal. Die Tarifgruppen entsprechend damit den A-Besoldungsstufen des "Höheren Dienstes" für deutsche Beamten. Formal wird ein Masterabschluss einer deutschen Universität oder Fachhochschule vorausgesetzt, in der Bankpraxis haben sich hier aber auch der Dipl.-Bankbetriebswirt sowie der Bachelor als hinreichende Voraussetzung etabliert, da das Erreichen der Gruppen E13 bis E15 weniger an eine formale Ausbildung sondern vielmehr an die tatsächliche berufliche Leistung und Eignung gekoppelt ist. Üblich ist eine Einstufung in die E13 bis E15 für Leiter sehr großer Bankfilialen mit mehrjähriger Berufserfahrung, die Leiter von Facheinheiten wie Vermögens- und Firmenkundencenter, Private Banking Berater, und Firmenkundenberater mit komplexem Aufgabengebiet. Ebenfalls werden Spezialistenpositionen im Risikomanagement oder Handel der Bank mit diesen Entgeltgruppen dotiert. Insbesondere für Spezialisten wie die vorgenannten Beispiele sowie auch Bereichsleiter kleinerer Einheiten kommen die E15 und die E15Ü in Frage, ehe sich mit wachsender Berufserfahrung oftmals auch im Sparkassenbereich letztlich ein Übergang in den außertariflichen Bereich abzeichnet.

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